1. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Anmeldung und Anmeldeschluss:
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Sie machen dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen.
Folgende Anmeldemöglichkeit ist vorgesehen:
• Online-Anmeldung unter "http://Velotour-Frankfurt.de/vt/anmelden.php"
• bei anderer Anmeldeform (Brief, eMail, Telefonisch, usw.) wird ein Zuschlag von 3 Euro pro Teilnehmer erhoben. • Nachmeldung vor Ort gemäß Preisliste
Reguläre Anmeldungen werden nur bis 13.04.2012 akzeptiert. Danach kann nur noch gegen eine zusätzliche Gebühr nachgemeldet werden. Beachten Sie die Sonderregelungen.
Der Teilnahmebeitrag muss per Einzugsermächtigung oder rechtzeitiger Überweisung entrichtet werden. Jeder Teilnehmer erhält eine vorläufige und eine endgültige Melde-/Teilnahmebestätigung per E-Mail. Diese endgültige Bestätigung muss zur Startunterlagenabholung mitgebracht werden. Im Internet sind regelmäßig aktualisierte Starterlisten unter "http://Velotour-Frankfurt.de/vt/teilnehmerliste.php" abrufbar.
• Das vorliegende Reglement wird bei der Velotour angewendet. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des „Bundes Deutscher Radfahrer“ angelehnt.
• Mit Meldung und Teilnahme an der Velotour erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
• Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und des Reglements vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
• Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten in der Teilnehmerliste zu kontrollieren.
2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG
• Die Velotour ist offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler.
• Von der Teilnahme ausgeschlossen sind lizenzierte Radrennsportler der Leistungsklassen A und B sowie Vertragssportler der UCI Sportgruppen PT, KPT und KT. Sportler dieser Klassen können zu Werbezwecken in die Veranstaltung eingebunden werden, sie werden in diesem Falle aber nicht in die Wertung der Veranstaltung aufgenommen.
• Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
• Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt.
3. PREISLISTE / MELDEGEBÜHR
| Meldegebühr (5) | 07.08.11- 03.10.11 | 04.10.11- 31.12.11 | 01.01.12- 13.04.12 (1) | 14.04.11- 26.04.12 | 27.04.12- 29.04.12 | 30.04.12 (4) |
|---|
ca. 42 km oder ca. 70 km oder ca. 100 km | 38 € | 40 € | 43 € | 50 € | -%- | 60 € |
|---|
| Familienmitglieder (2) | 30 € | 30 € | 30 € | 40 € | -%- | 50 € |
|---|
| Tandem (nur ca. 70 km) (3) | 58 € | 60 € | 63 € | 70 € | -%- | 80 € |
|---|
| (1) | Meldeschluss: Freitag, 13. April 2012 |
| (2) | ab dem 2. Teilnehmer nur für Kinder unter 18 Jahren. |
| (3) | Ein Tandem ist ein Rad für 2 Personen (Pilot und Stoker). |
| (4) | Anmeldungen sind nur noch vor Ort und ausreichender Anzahl von Startplätzen möglich. Die Meldegebühr muss in bar bezahlt werden. | | (5) | Bei Papieranmeldungen (per Post, Fax usw.) wird ein Aufschlag von 3 Euro für Porto und Service erhoben. | | -%- | Aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich. |
• Ab 10 Teilnehmern einer Firma/Sportgruppe 3 Euro Rabatt pro Person bei gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung bis Meldeschluss und auf gesonderter Absprache mit der Organisation.
• Rückbuchungsgebühr bei nicht gedecktem Konto oder fehlerhaften Angaben zur Bankverbindung: 10 Euro.
• Streckenumbuchung: bis Meldeschluss frei, danach 10 Euro (bar vor Ort).
• Teamname oder Vereinsbezeichnung ändern: bis Meldeschluss frei, danach 5 Euro (bar vor Ort).
• Umschreibegebühr auf einen anderen Teilnehmer: 10 Euro.
• Reaktivierungsgebühr nach einer Zwangsstornierung z.B. wegen nicht rechtzeitiger Begleichung des Meldegeldes: bis Meldeschluss zusätzlich 10 Euro, danach die komplette Nachmeldegebühr.
• Stornierung/Abmeldung der Teilnahme: nicht möglich.
• Randbedingungen: Das Meldegeld muss vor der Veranstaltung nachweisbar (durch gestempelten Einzahlungsbeleg oder Originalkontoauszug) bezahlt sein. Falls Sie dies nicht nachweisen können, werden wir Sie als Nachmelder einstufen. Sie müssen in diesem Fall das aktuell gültige Meldegeld vor Ort in Bar bezahlen. Falls das Meldegeld dann nach der Veranstaltung unserem Konto gutgeschrieben wird, werden wir Ihnen diesen Betrag zurückerstatten.
4. MELDESCHLUSS
Der offizielle Meldeschluss ist der 13.04.2012.
5. STARTUNTERLAGEN
Die Startunterlagen können im Rennzentrum am 30.4. bzw. 1.5.
gegen Vorlage des Abholscheines entgegengenommen werden.
Die genauen Zeiten und Örtlichkeiten werden noch bekanntgegeben.
6.1 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen
Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger
Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher
Anspruch.
6.2 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, solange die Meldegebühr noch nicht
unserem Bankinstitut zur Lastschrift vorgelegt wurde. Bei einem späteren Rücktritt
wird das Meldegeld nicht erstattet.
Zeitgleich können andere Veranstaltungen vor Ort stattfinden,
welche nicht als Rücktrittsgrund zugelassen sind.
6.3 STRECKENWECHSEL DURCH DEN TEILNEHMER
Ein Streckenwechsel ist bis Meldeschluss problemlos möglich.
Spätere Streckenwechsel werden mit einer Bearbeitungsgebühr belegt.
* Streckenwechsel während des Rennens:
Sollten Sie während des Rennens auf eine andere Strecke wechseln, so werden Sie automatisch disqualifiziert.
Gleiches gilt, falls Sie verspätet zum Rennen antreten oder nach dem letzten offiziellen Startblock das Rennen beginnen.
7. ALLGEMEINE FAHRORDNUNG
• Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu
benutzen. Da die Strecke nicht zu 100% abgesperrt ist, gelten die Regeln der StVo.
• Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen
Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt.
Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung
der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen
zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen,
wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des
Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird gemäß Strafenkatalog
geahndet.
• Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten
Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen ziehen zu lassen.
Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
• Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer
Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern der
Velotour durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich
passieren zu lassen.
ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit
die Rennstrecke befahren und auch entgegen der Fahrtrichtung fahren.
• Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
• Die Skate-Challenge wird ggf. zeitgleich stattfinden.
8. KLASSENZUORDNUNG
| Jugend | m/w | 1996 – 1997 | 15/16 Jahre (*) |
| Junioren | m/w | 1994 – 1995 | 17/18 Jahre |
| Männer/Frauen | m/w | 1983 – 1993 | 19-29 Jahre |
| Master 1 | m/w | 1972 – 1982 | 30-40 Jahre |
| Master 2 | m/w | 1962 – 1971 | 41-50 Jahre |
| Master 3 | m/w | 1952 – 1961 | 51-60 Jahre |
| Master 4 | m/w | 1951 und älter | ab 61 Jahre |
Grundlage für die Einstufung in eine Altersklasse ist das Geburtsjahr (das Alter am 31.12.2012).
(*) nicht auf der 100 km Strecke!
9 STARTBLOCKEINTEILUNGEN / Leistungsgruppenzuordnung
Als Basis für die Startgruppeneinteilung dienen nur prüfbare Ergebnisse. Falls auch an anderen Radveranstaltungen als der Velotour teilgenommen wurde, können diese Ergebnisse in Form von Links oder Ergebnislisten per E-Mail an das Organistationsteam gesendet werden. Die angegebenen Ergebnisse werden überprüft, und der nach den Berechnungsgrundlagen ermittelte Durchschnitt als Vorgabe eingetragen.
Startblockeinteilung, Startgruppenzuordnung:
1) Jeder Teilnehmer erhält bei der Vergabe der Startnummer seine individuelle Startgruppenzuteilung. Der Teilnehmer muss aus dieser Startgruppe das Rennen aufnehmen. Diese Zuteilung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
2) Teilnehmer, die erstmals an einer Rad-Veranstaltung teilnehmen, oder keine prüfbaren Ergebnisse einreichen, werden in hintere Startblöcke aufgestellt.
3) Ein Wechsel in eine langsamere Startgruppe ist erlaubt. Falls Teammitglieder gemeinsam starten wollen, so muss das in der Startgruppe erfolgen, die für den langsamsten Fahrer vorgegeben ist.
4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn Aufstellung in seiner Startgruppe genommen zu haben. Dabei sind die vorgesehenen Eingänge zu nutzen. Eine Rangordnung innerhalb einer Startgruppe gibt es nicht. Teilnehmer, die sich zuerst in der Aufstellung einfinden, müssen sich innerhalb der Startgruppe vorn aufstellen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und somit der Eingangsbereich frei bleibt. Zu spät kommende Teilnehmer werden ggf. auf niedrigere Startgruppen aufgeteilt.
5) Es ist nicht erlaubt, über Absperrungen in die Startaufstellung zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln.
6) Die Startblockeinteilung erfolgt aus organisatorischen Gründen ausschließlich über eine leistungsorientierte prüfbare Durchschnittsgeschwindigkeit.
Interne Berechnungsgrundlagen zur Startgruppeneinteilung
7) Alle Teilnehmer, die nach Meldeschluss melden, werden in den hinteren Startblöcken aufgestellt.
8) Nach Meldeschluss werden die genauen Blockabgrenzungen bekanntgegeben. Es werden i.d.R. 3 Blöcke angeboten, die jedoch noch nach Leistungsgruppen unterteilt sind. Zwischen den einzelnen Blöcken kann der Veranstalter nach Bedarf eine kurze Pause während des Starts veranlassen.
Durchschnittsgeschwindigkeiten und Besenwagen:
1) Bei der Velotour beträgt die zu fahrende durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit 25 km/h auf der bergigen ca. 100km langen Strecke sowie der flachen ca. 70km langen Strecke; auf der 42km-Strecke ist ein Mindestdurchschnitt von 20 km/h vorgegeben (inkl. aller Verpflegungspausen). Sie ist damit Bestandteil dieses Regelwerkes.
2) Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und dem Begleitkommando der Polizei. Sollte es die Verkehrssituation erfordern, wird die Rennleitung nach Maßgabe der Polizei ggf. Teilnehmer aus dem Rennen nehmen.
3) Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf eigene Gefahr zum Ziel zu fahren oder im Besenwagen einzusteigen.
Der Veranstalter wird an bestimmten Punkten die Rennstrecke nach der geplanten durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit für dort verspätet eintreffende Teilnehmer schließen und diese aus dem Rennen nehmen. Diese Punkte und Zeiten entnehmen Sie den letzten Informationen, die nach Meldeschluss veröffentlicht werden.
Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als disqualifiziert und erscheinen in keiner Ergebnisliste.
4) Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
10. WERTUNGEN:
Die Zeitnahme beginnt erst dann, wenn der Teilnehmer mit seinem Transponder die Startlinie überquert hat. Die Zeitnahme endet, wenn der Teilnehmer mit seinem Transponder die Ziellienie überquert hat.
In allen Startblöcken wird die Nettozeit gemessen. Mindestens die ersten 3 ankommenden männlichen Teilnehmer und die ersten 3 ankommenden weiblichen Teilnehmer jeder Strecke werden abweichend nach Zieleinlauf (d.h. Bruttozeit ab Startschuss), die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand Ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Gesamtergebnis des Rennens gewertet.
1) Gesamtwertung:
Die Wertung erfolgt für Frauen und Männer getrennt.
Geehrt werden jeweils die ersten drei Frauen bzw. Männer.
2) Klassenwertung:
Eine Klassenwertung wird durchgeführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer einer
Altersklasse in die Wertung kommen. Geehrt werden jeweils die ersten drei
Frauen bzw. Männer.
3) Sprintwertung: nur 100 km-Strecke (siehe Marschtabelle und interaktiver Streckenplan, sowie Ankündigungen kurz vor dem Rennen).
4) Bergwertung: nur 100 km-Strecke (siehe Marschtabelle und interaktiver Streckenplan, sowie Ankündigungen kurz vor dem Rennen).
5) Mannschafts-/Vereins/Sportgruppenwertung:
Die Wertung erfolgt durch Zeitaddition von jeweils 4 Teilnehmer /innen einer
Gruppe in der Reihenfolge der Zieleinfahrt unabhängig von der Klasse und Geschlecht.
Die Ehrung erfolgt für die erstplazierte Gruppe.
6) Firmenwertung: entfällt
7) Tandemwertung: (falls angeboten)
(1) Bei der Tandemwertung werden alle auf der ca. 70 km langen Strecke gestarteten Tandems
zusammengefasst.
(2) Eine Unterscheidung zwischen Frauen-, Männer- und Mixed-Tandems gibt es
hierbei nicht.
(3) Räder mit mehr als zwei Fahrern (Tridems usw.) werden nicht in die
Wertung aufgenommen.
(4) Eine Tandemwertung wird durchgeführt, wenn mindestens 3 Tandems in die Wertung kommen.
Geehrt werden die ersten drei siegreichen Tandem-Teams.
8) German-Cycling-Cup-Wertung:
Es werden alle angebotenen Strecken berücksichtigt. Die GCC-Platzierungen können aufgrund der Richtlinien für die GCC-Punktevergabe von den Platzierungen Velotour abweichen.
9) HandBiker: (falls angeboten)
Sonderwertung. 42 km-Strecke.
10) Spezialräder: (falls angeboten)
Sonderwertung. 42 km-Strecke und 70 km-Strecke.
11. ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung erfolgt per Zeitmess-Transponder, den Sie mit Ihren Startunterlagen erhalten.
Es können keine anderen Transponder verwendet werden.
Der Transponder wird (waagerecht, Startnummer lesbar nach vorne) am Lenker befestigt.
Das ist ein aktiver Transponder. Verwenden Sie nach Möglichkeit keinen Funk-Tacho.
Die Zeit wird beim Start, an Kontrollstellen und im Ziel genommen.
Die Rückgabe des Transponders erfolgt direkt nach dem Ziel bei der Übergabe der Medaille.
Verlorengegangene oder nicht bis zum 21.5.2012 zurückgebuchte Transponder werden dem Teilnehmer
mit 50,- EUR in Rechnung gestellt.
12. SIEGEREHRUNGEN
1) Bei der Velotour werden in allen Altersklassen die drei schnellsten
Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie das zeitschnellste Team der Mannschaftsgruppe
bzw. Firmengruppe auf der Siegerehrungsbühne geehrt.
Vorausgesetzt, dass mindestens 3 Teilnehmer je Altersklasse gewertet werden.
2) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse
zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur
Siegerehrung zu erscheinen.
3) Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrungen ist den Startunterlagen bzw. den
Aushängen zu entnehmen.
4) Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer nicht oder verspätet zur Siegerehrung,
so hat er keinen Anspruch auf die Ehrenpreise.
13. URKUNDE
Die Urkunden können Sie über die im Internet veröffentlichte Ergebnisliste selbst ausdrucken.
14 HELMPFLICHT, BEKLEIDUNG, STARTNUMMER
1) Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten
Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL-und/oder ANSI-Norm entsprechen.
2) Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf
jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem
Oberkörper bzw. nackt zu fahren.
3) Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut
sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Lenden
zu befestigen.
4) Wird eine Lenkernummer ausgegeben, so ist diese mittels Kabelbindern
sorgfältig mit der Nummer in Fahrtrichtung am Lenker zu befestigen.
4a) Verwenden Sie möglichst keine Funktachometer, da diese aufgrund des
aktiven Zeitmesstransponders ggf. nicht funktionieren.
15. FAHRRAD UND ZUBEHÖR
15.1 Allgemeines
1a) Für die Veranstaltung sind Rennräder, MTB´s, Citybikes, Trekkingbikes und Tandems
und sonstige Sporträder zugelassen.
1b) Sonderräder wie Ein-, Drei-, Sitz- und Liegeräder und Handbikes
sind ausdrücklich n i c h t zugelassen, hierfür wird ein eigenständiges Rennen angeboten.
2) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst
verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen
und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
3) Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger
Fahrräder nachgewiesen wird, werden ggf. aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
4) Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
15.2 Spezielle Regelungen
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei der Velotour
ausdrücklich n i c h t zugelassen:
• Scheibenräder vorn und/oder hinten
• Triathlonlenker, Deltalenker, Aero-Lenker, Zeitfahrlenker
• Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen Bar-Ends bei Moutainbike-Lenker)
• Fahrradanhänger aller Art
• Packtaschen und andere Zuladungen
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich
nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind.
16. VERPFLEGUNG
Wie jedes Jahr bietet die Velotour eine Zielverpflegung.
Verpflegungspunkte auf der Strecke werden in den letzten Informationen bekannt gegeben.
17. Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung
• Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder
teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren
• Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite
erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet.
Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Rennmaschinen ist dagegen nur unter
Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Startnummer und
Transponder des Fahrers auf das „getauschte“ Rad angepasst werden. Bei Stürzen,
Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in
Anspruch zu nehmen. Es besteht die Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber
"verletzten" Teilnehmern.
• Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen.
18. STRAFENKATALOG
Das Aussprechen von Strafen bei ahndungswürdigen Vergehen erfolgt ausschließlich durch die Rennleitung.
Das Strafmaß wird durch die Rennleitung festgelegt und richtet sich nach der Art des Vergehens. Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation oder Sperre können die Folge sein.
Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieser Aufstellung sind.
Folgende Vergehen werden durch die Rennleitung/Jury geahndet:
• Startaufstellung nicht durch den gekennzeichneten Zugang
• Vordrängeln bei der Startaufstellung
• Teilnahme aus falschem Startblock weiter vorn
• Aufstellung und Fahrt mit einem regelwidrigen Fahrrad:
• Regelwidriges Tragen oder nicht vorhanden sein der Startnummer und/oder des Transponders:
• Teilnahme ohne Sturzhelm oder Abnehmen des Sturzhelms im Rennen
• Gefährliche, vorsätzlich gefährliche, unsportliche Fahrweise/ Unsportliches Verhalten
• Mitführen, Wegwerfen eines Glasbehälters:
• Abziehen von Fahrzeugen / Krädern / Teilnehmern
• Anschieben und Abstoßen unter Teilnehmern
• Abkürzen oder vorsätzliches abweichen von der Strecke
• Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke
• Nutzen von motorisierten Fahrzeugen zur Vorteilsnahme (Festhalten, Windschatten fahren etc.)
• Regelwidrige mechanische Hilfe
• Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges
• Abweichungen von der Fahrlinie mit Gefährdung Anderer
• Freihändig fahren
• Regelwidriger Sprint
• Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots bei Überholung durch Spitzengruppen nach der 5000m Marke
• Mehrfaches Überqueren der Ziellinie
• Nichtteilnahme an der Siegerehrung
• Nichtumsetzen von Hinweisen/Anweisungen der Organisation
• Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten
• Tätlichkeiten gegen andere Personen
• Vorsätzliches Täuschen des Veranstalters durch eine alte Startnummer oder Teilnahme unter falschem Namen
Erfassung von Regelverstößen durch den Veranstalter
(1) Das Orgateam erfasst alljährlich Regelverstöße vor Ort im Startbereich, während des Rennens und im Zielausfahrtbereich.
(2) Die erfassten Regelverstöße werden in der sog. „Makelliste“ gespeichert.
(3) Teilnehmer, die in der Makelliste mit einem Regelverstoß gespeichert sind, der nicht unmittelbar zur Disqualifikation führte erhalten im Folgejahr bei der Akkreditierung vorsorglich einen Hinweis von der Rennleitung, die Regeln bitte unbedingt einzuhalten, da wiederholte Erfassung je nach Schweregrad zur Disqualifikation und damit auch zu Startverbot führen kann.
(4) Teilnehmer, die in 3 aufeinander folgenden Jahren nicht erfasst wurden, werden aus der Makelliste wieder gelöscht.
19. EINSPRÜCHE UND BESCHWERDEN
Nach dem Radrennen werden gesonderte Formulare zur Erläuterung Ihrer
Einsprüche/Beschwerden am Info-Stand bereitgelegt, diese werden umgehend
bearbeitet und wenn möglich sofort berücksichtigt.
Einsprüche nach Beginn der Siegerehrung zur Siegerehrung werden nicht mehr zugelassen.
Einsprüche zu den Velotour-Ergebnissen können nur bis zum 10.5. berücksichtigt werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ergebnisse.
20. DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten
werden elektronisch gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der
Veranstaltung verarbeitet.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung
genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und ausschließlich
an Firmen oder Personen weitergegeben werden, die vom Veranstalter beauftragt wurden
oder in sonstiger Form an der Veranstaltung beteiligt sind.
Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und
Interviews dürfen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden.
(3) Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen
Daten zum Zwecke der Zusendung von vorab bestellten Radler-Trikots, die von einer
vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden.
(4) Der Zusendung von Veranstaltungsinformationen der Velotour an die in der Anmeldung
angegebene eMailadresse kann nicht vor Ablauf der laufenden Veranstaltung widersprochen werden.
Stand: 01.07.2011
(Änderungen vorbehalten)
Nachtrag: 15.09.2011
3. PREISLISTE / MELDEGEBÜHR
Frühbucherphase von 30.9. auf 3.10. verlängert
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